Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 192/2023-1 der Stadt Neukirchen-Vluyn befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2024. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung für das kommende Jahr mit den darin ermittelten Gebührensätzen verabschiedet.
Zudem wird die 16. Änderung der Satzung über die Entwässerungssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 22. Dezember 2009 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung gibt an, dass die Gebührensätze auf einer kostendeckenden Berechnung basieren, wobei der Anteil der öffentlichen Entwässerung städtischer Straßen berücksichtigt wird.
Die Vorlage war für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2023 sowie für die anschließende Sitzung des Rates am 13. Dezember 2023 vorgesehen. Die entsprechenden Anlagen zur Gebührenbedarfsberechnung und zur Satzungsänderung sind Bestandteil der Vorlage. Ein etwaiges abweichendes Beratungsergebnis aus dem Ausschuss wird in der Ratssitzung bekanntgegeben.
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Beratungsfolge
- 13.12.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @