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BESCHLUSSVORLAGE

Bestattungswesen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024

Nr.: 185/2023-1 13.12.2023

🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Rat (14. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Neukirchen-Vluyn befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für das Bestattungswesen im kommenden Jahr. Der Rat der Stadt soll über die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024 sowie über die entsprechenden Gebührensätze entscheiden. Damit einhergehend wird die 34. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zur Vorlage gebracht.

Die Verwaltung legt dar, dass die geplanten Gebührensätze auf einer Bedarfsberechnung basieren. Aus haushaltswirtschaftlicher Sicht ist anzumerken, dass die Sätze auf Kostendeckung ausgelegt sind, wobei der Anteil für die Öffentlichkeit bei 20,4 Prozent liegt. Eine Klimarelevanz der Vorlage wird nicht angegeben.

Die Beratung der Angelegenheit ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. November 2023 vorgesehen. Ein etwaiger vom Vorschlag der Verwaltung abweichender Beschluss des Ausschusses wird in der anschließenden Ratssitzung am 13. Dezember 2023 bekanntgegeben. Als Grundlage für die Entscheidung dienen die beigefügten Unterlagen zur Gebührenbedarfsberechnung sowie der Entwurf der geänderten Satzung.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 13.12.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @