Grundstücksentwässerungsanlagen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 184/2023-1 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2024. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung mit den darin ermittelten Gebührensätzen für das kommende Jahr verabschiedet. Damit wird die Grundlage für die Abrechnung der Entsorgungsleistungen geschaffen.
Zudem wird die 31. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese Satzung basiert auf der ursprünglichen Fassung vom 16. Dezember 1992. Die Verwaltung gibt an, dass die geplanten Gebührensätze auf einer kostendeckenden Kalkulation beruhen.
Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss für den 29. November 2023 vorgesehen, wobei die anschließende Beratung im Rat für den 13. Dezember 2023 terminiert wurde. Ein etwaiger vom Vorschlag der Verwaltung abweichender Beschluss des Ausschusses wird im Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die zuständige Beigeordnete fungiert in diesem Vorgang als Berichterstatterin.
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Beratungsfolge
- 13.12.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @