Abfallentsorgung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 183/2023-1 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2024. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung mit den darin ermittelten Gebührensätzen für das kommende Jahr verabschiedet.
Zudem wird die 18. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung vom 1. Dezember 2005 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung gibt an, dass die geplanten Gebührensätze auf dem Prinzip der Kostendeckung basieren. Eine Klimarelevanz des Vorhabens wird in der Vorlage nicht angegeben.
Die Beratung der Angelegenheit war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. November 2023 vorgesehen, wobei die anschließende Beratung im Rat für den 13. Dezember 2023 terminiert wurde. Die Vorlage wurde von der Ersten Beigeordneten unterzeichnet. Ein etwaiger vom Vorschlag der Verwaltung abweichender Beschluss des Ausschusses wird in der Ratssitzung bekanntgegeben. Als Grundlage für die Entscheidung dienen die beigefügten Anlagen zur Gebührenbedarfsberechnung sowie der Entwurf der geänderten Satzung.
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Beratungsfolge
- 13.12.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @