Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung für die Durchführung von Brauchtumsfeuern im Gebiet der Stadt Neukirchen-Vluyn
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn beabsichtigt, eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet einzuführen. Der Rat soll über den entsprechenden Beschlussvorschlag beraten, der die rechtliche Grundlage für das Abbrennen von Oster- und Martinsfeuern festlegen soll.
Bisherige Anmeldungen von Osterfeuern zeigten eine hohe Anzahl an Veranstaltungen, wobei die Zahlen in den Jahren 2017 bis 2019 zwischen 112 und 135 lagen. Die Verwaltung stellt fest, dass ein erheblicher Teil dieser Feuer im privaten Bereich durch Nachbarschaften oder Familien auf privaten Flächen durchgeführt wurde, ohne den Charakter einer öffentlichen Brauchtumsveranstaltung zu besitzen. Die neue Regelung orientiert sich an den Vorgaben des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW, wonach Brauchtumsfeuer von Organisationen oder Vereinen ausgerichtet und für die Öffentlichkeit zugänglich sein müssen. Eine Nutzung der Feuer zur Abfallbeseitigung ist nicht zulässig.
Die Verwaltung führt neben der rechtlichen Klärung auch umweltrelevante Aspekte an. Neben der Feinstaubbelastung und der Brandgefahr durch Trockenperioden sollen durch die Verordnung auch der Schutz von Kleintieren und Vogelbrüten, die in Reisighaufen nisten, berücksichtigt werden. Die Einführung der Verordnung soll dazu beitragen, die Anzahl der jährlichen Feuer und die damit verbundene Belastung zu regulieren. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen werden nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 13.12.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @