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BESCHLUSSVORLAGE

Sanierungsgebiet „Sanierungssatzung Ortsteil Vluyn Bereich Vluyner Nordring, Humboltstraße, Leibnizstraße hier: Beschluss über die 1. Änderung der Sanierungssatzung

Nr.: 164/2017-11 13.12.2023

🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Rat (14. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Neukirchen-Vluyn plant eine erste Änderung der Sanierungssatzung für den Ortsteil Vluyn. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Anpassung des Geltungsbereichs des Sanierungsgebiets, das bisher den Bereich Vluyner Nordring, Humboldtstraße und Leibnizstraße umfasste. Durch die Änderung soll die Bezeichnung der Satzung in „Sanierungssatzung Ortsteil Vluyn Bereich Vluyner Nordring, Humboldtstraße“ geändert werden.

Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass die Abgrenzung des ursprünglichen Untersuchungsgebiets zu groß gefasst war und private Immobilien ohne wesentlichen Erneuerungsbedarf erfasste. In Teilen des Gebiets, insbesondere in der Leibnizstraße sowie in Teilen der Humboldtstraße und des Vluyner Nordrings, wurden bereits umfassende Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Da die städtebaulichen Missstände in diesen Bereichen durch die Renovierungen weitgehend behoben sind und die Leerstände zurückgehen, entfällt die Notwendigkeit einer städtebaulichen Intervention durch die Sanierungssatzung. Die Verwaltung beabsichtigt, die Gestaltung der Außenbereiche künftig über städtebauliche Verträge mit den Eigentümern zu regeln.

Als Sanierungsgebiet verbleiben primär die Grundstücke Vluyner Nordring 59 sowie Humboldtstraße 2 und 4, für die weiterhin Handlungsbedarf besteht. Mit der Änderung soll zudem das Grundbuchamt angewiesen werden, die Sanierungsvermerke für die nun aus dem Gebiet herausfallenden Grundstücke zu löschen. Die Umsetzungsfrist für die Sanierung soll 15 Jahre nicht überschreiten. Die Kosten für die Umsetzung werden aus den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt.

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Beratungsfolge

  • 13.12.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @