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BESCHLUSSVORLAGE

Wiederwahl der Ersten Beigeordneten und Kämmerin

Nr.: 204/2023 13.12.2023

🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Rat (14. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nr. 204/2023 des Bürgermeisters sieht die Wiederwahl der Ersten Beigeordneten und Kämmerin der Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Die aktuelle Amtszeit der Beigeordneten endet am 30. April 2024. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist eine Wiederwahl frühestens sechs Monate vor dem Ausscheiden aus dem Amt möglich, was in diesem Fall nicht vor dem 1. November 2023 der Fall ist.

Der vorliegende Vorschlag sieht eine neue Amtszeit von acht Jahren vor, die am 1. Mai 2024 beginnt und am 30. April 2032 endet. Die Anstellungsbedingungen sollen dabei unverändert bleiben. Die Vorlage weist darauf hin, dass Beigeordnete nach den gesetzlichen Regelungen dazu verpflichtet sind, eine Wiederwahl anzunehmen, sofern diese spätestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Amtszeit erfolgt.

Über die Wiederwahl entscheidet der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, wobei der Bürgermeister bei der Wahl ein Stimmrecht besitzt. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder zur Klimarelevanz des Vorhabens.

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Beratungsfolge

  • 13.12.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @