Bebauungsplan Nr. 113, 2. Änderung, Gebiet Infrastruktur Niederberg I - Auswertung der Offenlage - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn soll über die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 113 für das Gebiet Infrastruktur Niederberg I entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Auswertung der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 18. Juli bis zum 17. August 2023 stattgefunden hat. Während seitens der Bürger keine Rückmeldungen eingingen, gab der Kreis Wesel eine Stellungnahme ab. Darin wurde die Aufnahme eines Hinweises zum Artenschutz gefordert, um sicherzustellen, dass der Bauherr die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes einhält. Dieser Hinweis wurde in die Planurkunde aufgenommen, was jedoch keine erneute Offenlage erforderlich macht.
Die Planung sieht die Errichtung einer Pumptrackanlage vor. Da im Plangebiet selbst kein landschaftsökologischer Ausgleich möglich ist, soll der ökologische Ersatz durch einen Teil der geplanten Waldaufforstung am Klingerhuf erfolgen. Die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans ist derzeit im Verfahren. Obwohl der Bebauungsplan formal auf die Rechtskraft der Flächennutzungsplanänderung warten müsste, kann er gemäß geltender Vorschriften bereits vor deren Rechtsverbindlichkeit als Satzung in Kraft treten, da die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan sichergestellt ist.
Die Verwaltung strebt den Satzungsbeschluss in der aktuellen Sitzungsperiode an, um die zeitnahe Umsetzung der Anlage zu ermöglichen und die geltenden Förderbedingungen einzuhalten, wonach die Maßnahmen bis zum 31. März 2024 abgerechnet sein müssen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat bereits empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @