Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 166 mit 114. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Wohngebäude westl. des Göschel-Hauses - Auswertung der öffentlichen Auslegung - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 166 sowie die 114. Berichtigung des Flächennutzungsplanes entscheiden. Das Vorhaben betrifft eine Fläche im Kernbereich von Vluyn an der Straße Bruckhausfeld, die derzeit teilweise durch Garagen bebaut ist. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Wohngebäudes mit acht Wohneinheiten zwischen 70 m² und 100 m² sowie der ergänzenden Möglichkeit zur Büronutzung. Das Gebäude soll drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss umfassen und eine maximale Höhe von etwa 13,2 Metern erreichen.
Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein, während die Beteiligung der Fachbehörden zu geringfügigen Anpassungen der Planung führte. Da diese Änderungen keine stärkeren Berührung von Belangen zur Folge haben, wird von einer erneuten Beteiligung abgesehen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird zudem die Darstellung im Flächennutzungsplan von einer Fläche für den Gemeinbedarf zu einer gemischten Baufläche angepasst.
Das Bauvorhaben ist als klimarelevant eingestuft, da eine energieeffiziente Bauweise mit Wärmepumpe, Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern sowie eine extensive Dachbegrünung vorgesehen sind. Zudem trägt die städtebauliche Nachverdichtung im Innenbereich zum Schutz von Außenflächen bei. Der Rat wird vorgeschlagen, die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen abzuschließen und den Bebauungsplan als Satzung zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @