Entwurf des Jahresabschlusses 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn hat die Vorlage Nr. 104/2023-1 zur Behandlung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2022 vorgelegt. Der Entwurf, der von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt wurde, soll dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet werden. Die Prüfung durch das Gremium dient dazu, festzustellen, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wiedergibt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 weist einen Überschuss von rund 3,8 Millionen Euro aus. Im Vergleich zur fortgeschriebenen Planung, die einen Fehlbetrag von etwa 6,1 Millionen Euro vorsah, ergibt sich eine Differenz von rund 9,9 Millionen Euro. Diese Entwicklung ist primär auf höhere Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen, die etwa 7,4 Millionen Euro über dem Planansatz liegen. Davon entfallen 5,4 Millionen Euro auf Festsetzungen aus den Jahren 2020 und 2021. Zudem kam es zu Minderaufwendungen im Bereich der ordentlichen Aufwendungen, die jedoch teilweise auf zeitliche Verzögerungen bei Projekten und somit auf eine Verschiebung in Folgejahre zurückzuführen sind.
Nach der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss steht dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses und die Entlastung des Bürgermeisters zu. Eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro sowie eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 1,4 Millionen Euro zum Ausgleich des negativen Saldos der Vorjahre sind mit dem Beschluss über die Ergebnisverwendung möglich.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @