Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 105/2023 befasst sich mit dem Verzicht der Stadt Neukirchen-Vluyn auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet, zum Abschlussstichtag einen Gesamtabschluss aufzustellen und die Jahresabschlüsse verselbstständigter Aufgabenbereiche zu konsolidieren.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Stadt keine Aufgabenbereiche ausgelagert oder Betriebe in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form gegründet hat. Bestehende Beteiligungen der Stadt unterliegen nicht der Verpflichtung zur Erstellung eines Gesamtabschlusses, da die Stadt an diesen weder die Mehrheit der Stimmrechte hält noch einen beherrschenden Einfluss ausübt. In diesem Zusammenhang wird auf die gesetzliche Grundlage nach § 116b i.V.m. § 116 Abs. 3 GO NRW verwiesen, die einen Verzicht ermöglicht.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist die Stadt zudem nicht mehr zur Erstellung eines separaten Beteiligungsberichts verpflichtet, sofern keine beherrschenden Beteiligungen vorliegen. Stattdessen ist eine Übersicht der Beteiligungen in den Anhang des Jahresabschlusses aufzunehmen. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, die Verzichtserklärung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zuzuleiten. Die Verzichtserklärung, welche durch die Kämmerin aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt wird, soll den Ratsmitgliedern nachgereicht werden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @