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BESCHLUSSVORLAGE

Entwurf des Jahresabschlusses 2022

Nr.: 104/2023 14.06.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nr. 104/2023 befasst sich mit dem Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist zum Abschluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, um das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen.

Der vorliegende Entwurf wurde von der Kämmerin erstellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Der Rat wird angehalten, diesen Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zuzuleiten. Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses besteht darin, zu untersuchen, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie der ortsrechtlichen Bestimmungen und Satzungen wiedergibt.

Nach erfolgter Prüfung durch den Ausschuss obliegt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses. Dieser Prozess muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein. Im Zuge dieser Feststellung entscheidet der Rat zudem über die Verwendung eines etwaigen Jahresüberschusses oder den Umgang mit einem Fehlbetrag sowie über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 wird den Ratsmitgliedern zur Sitzung nachgereicht. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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