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BESCHLUSSVORLAGE

Freizeitbad 2027

Nr.: 040/2020-3 14.06.2023

🟢 Beschlossen 14.06.2023 · Rat (12. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn wird über die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zum Projekt Freizeitbad 2027 beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, für das Haushaltsjahr 2023 einmalig 20.000 EUR bereitzustellen.

Die Grundlage für das Vorhaben bildet ein Grundsatzbeschluss des Rates vom 11. März 2020. Dieser sah vor, den bisherigen Betrieb des Freizeitbades bis Ende 2026 fortzuführen und durch einen wirtschaftlich optimierten Neubau an einem noch offenen Standort zu ersetzen. Ziel der Planung ist es, durch innovative Konzepte Umwelt- und Ressourcenschonung sowie zukünftige Trends zu berücksichtigen und den Bedarf für öffentliches Schwimmen sowie für Schul- und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Zudem soll die Errichtung einer Sauna geprüft werden.

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der aktuellen haushaltswirtschaftlichen Lage, die durch bereits beschlossene Investitionen in die Gesamtschule und weitere prognostizierte Bedarfe aus der Schulentwicklungsplanung geprägt ist, wurde die Umsetzung des ursprünglichen Beschlusses zurückgestellt. Die Verwaltung strebt nun Lösungen an, die den Schwimmbetrieb und ein mögliches Saunagebot unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen gewährleisten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 31. Mai 2023 die Annahme des Beschlussvorschlags empfohlen. Eine abschließende Bewertung der Klimarelevanz des Projekts kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie erfolgen.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 14.06.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @