Neufassung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden gem. § 26 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden gemäß § 26 GO NRW vorgelegt. Die Vorlage wurde bereits im Haupt- und Finanzausschuss beraten, wobei der Ausschuss die Annahme des Vorschlags der Verwaltung empfahl.
Gegenstand der Neufassung ist die Anpassung des Verfahrens bei Bürgerentscheiden. Die bisherige Satzung aus dem Jahr 2005 sieht eine Abstimmung an einem vom Rat festgelegten Tag vor. Dies erfordert die Bildung von Stimmbezirken und die Berufung zahlreicher Abstimmungsvorstände, was mit einem hohen organisatorischen Aufwand für die Verwaltung verbunden ist.
Die Verwaltung schlägt vor, künftig die Abstimmung ausschließlich per Briefabstimmung durchzuführen. Bei dieser Variante werden die Abstimmungsunterlagen direkt zusammen mit dem Abstimmungsheft bzw. einem Informationsblatt versandt, sodass kein separater Antrag auf Stimmabgabe erforderlich ist. Ziel dieser Änderung ist eine ressourcenschonende Umsetzung sowie eine Vereinfachung des Verfahrens für die Stimmberechtigten.
Zusätzlich zur inhaltlichen Änderung der Abstimmungsform wurde die Satzung redaktionell überarbeitet, unter anderem im Hinblick auf eine gendergerechte Sprache. Die vorliegende Vorlage enthält eine Synopse, welche die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur aktuellen Fassung gegenüberstellt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden für das Vorhaben nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @