Erhebung von Beiträgen im Rahmen der Vor-/Übermittagbetreuung im Primarbereich (Grundschulen) und der Sekundarstufe 1 (weiterführende Schulen) der Stadt Neukirchen-Vluyn - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn plant die Anpassung der Regelungen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Vor- und Übermittagbetreuung in Grundschulen sowie in der Sekundarstufe 1. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht zwei wesentliche Maßnahmen vor: die Verabschiedung einer 2. Änderungssatzung zur „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ sowie die Erlassung einer neuen Satzung über die Teilnahme und Beitragserhebung im Rahmen der Vor- und Übermittagbetreuung.
Hintergrund der Vorlage ist eine Vorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf. Diese hat klargestellt, dass die konkrete Festsetzung von Elternbeiträgen durch Bescheide die Aufgabe der Kommune bleibt. Zwar können die außerschulischen Träger mit der Einziehung der Beiträge beauftragt werden, die rechtliche Grundlage für die Erhebung muss jedoch auf einer kommunalen Satzung basieren. Dies betrifft insbesondere Angebote an Schulen, die von externen Trägern wie dem Neukirchener Erziehungsverein oder der Grafschafter Diakonie durchgeführt werden.
Die neue Satzung soll zudem die Regelungen für weiterführende Schulen, wie die Gesamtschule Niederberg und das Gymnasium, einheitlich regeln. Damit wird die Festsetzung der Beiträge und die Delegation der Einziehung auf die jeweiligen Träger für alle betroffenen Schulen in der Stadt rechtssicher geregelt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Betreuungsangebote im Primarbereich Landesfördermittel zur Verfügung stehen und auch die freiwilligen Angebote an weiterführenden Schulen über das Landesprogramm „Geld statt Stelle“ gefördert werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @