Satzung über die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Neukirchen-Vluyn
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 063/2023-1 sieht die Verabschiedung der dritten Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in Neukirchen-Vluyn vor. Ziel der Änderung ist es, die Liste der Objekte für die Gebührenbemessung an den aktuellen rechtlichen Sachstand sowie an die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) anzupassen. Die bisherige Grundlage der Gebührenbemessung stammt aus dem Jahr 1998 und entspricht nicht mehr den aktuellen Vorgaben.
Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel in baulicher, betrieblicher und anlagentechnischer Hinsicht, um Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum zu minimieren. Die neue Regelung sieht eine Einstufung der Objekte in Kategorien mit Prüffristen von drei oder sechs Jahren vor. Durch diese Anpassung soll die Durchführung der Schauen mit anderen wiederkehrenden Prüfungen erleichtert werden.
Konkrete Änderungen betreffen unter anderem Campingplätze, für die die Prüffrist aufgrund des Gefährdungspotenzials durch Druckgasbehälter von sechs auf drei Jahre verkürzt wurde. Zudem werden Gaststätten sowie Verkaufsobjekte unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefährdungslage und der Anforderungen an Flucht- und Rettungswege in die Regelung einbezogen. Ein neuer Auffangtatbestand stellt sicher, dass auch nicht explizit aufgeführte Objekte je nach Gefährdungslage überprüft werden können. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Änderung keine haushaltswirtschaftlichen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @