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BESCHLUSSVORLAGE

Freizeitbad 2027

Nr.: 040/2020-2 31.05.2023

🟢 Beschlossen 31.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn, für das Jahr 2023 eine außerplanmäßige Bereitstellung von 20.000 EUR zu beschließen. Diese Mittel sollen für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zum Projekt Freizeitbad 2027 verwendet werden.

Der Rat hatte bereits im März 2020 beschlossen, den Betrieb des bestehenden Freizeitbades bis Ende 2026 fortzuführen und durch einen wirtschaftlich optimierten Neubau an einem noch offenen Standort zu ersetzen. Ziel der Planung ist es, ein Gebäude zu konzipieren, das Umwelt- und Ressourcenschonung sowie zukünftige Trends berücksichtigt und den Bedarf für öffentliches Schwimmen sowie für Schul- und Vereinsschwimmen deckt. Zudem soll die Errichtung einer Sauna geprüft werden.

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der aktuellen haushaltswirtschaftlichen Lage, die durch bereits beschlossene Investitionen in die Gesamtschule und weitere prognostizierte Bedarfe aus der Schulentwicklungsplanung geprägt ist, wurde die Umsetzung des ursprünglichen Beschlusses zurückgestellt. Die vorliegende Vorlage zielt darauf ab, im ersten Schritt die notwendigen Mittel für die Studie bereitzustellen, um Lösungen zu finden, die den Schwimmbetrieb und ein mögliches Saunagebot unter den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen sicherstellen können. Ausführungen zur Klimarelevanz des Vorhabens können erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie erfolgen.

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