Widmung Fuß- und Radweg Knappenring
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 070/2023-1 sieht die Widmung eines Teilstücks des Knappenrings als öffentlichen Fuß- und Radweg vor. Die Widmung soll gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. Betroffen ist ein etwa 258 Quadratmeter großes Teilstück in der Gemarkung Neukirchen, Flur 11, Flurstück 1371, welches den Bereich vom Knappenring bis zum Bendschenweg umfasst. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen klassifiziert.
Der Ausbau des Weges ist bereits abgeschlossen. Die Flächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 116 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz erfüllt sind.
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat die Angelegenheit bereits in seiner Sitzung am 10. Mai 2023 beraten und empfiehlt dem Rat, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Es werden keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Änderungen durch diesen Beschluss erwartet. Die Widmung entfaltet ihre Rechtswirkung mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Verfügung.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @