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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Knappenring

Nr.: 069/2023-1 14.06.2023

🟢 Beschlossen 14.06.2023 · Rat (12. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 069/2023-1 sieht die Widmung der Straße Knappenring zum öffentlichen Verkehr vor. Die Widmung erfolgt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Betroffen ist ein Teilstück von etwa 3.830 Quadratmetern in der Gemarkung Neukirchen, Flur 11, Flurstück 1371. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert.

Der Straßenabschnitt ist bereits fertig ausgebaut. Die Straßenflächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; derzeit ist noch die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Die Voraussetzungen für die Widmung sind erfüllt, da sich die RAG MI GmbH im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 116 zur Zustimmung verpflichtet hat.

Zusätzlich zur Widmung wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen beantragt. Der Knappenring soll als Anliegerstraße neu in das Verzeichnis aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 eine Empfehlung zur Annahme des Vorschlags der Verwaltung ausgesprochen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht angegeben.

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Beratungsfolge

  • 14.06.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @