Widmung Grubenwehrstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 068/2023-1 sieht die Widmung der Grubenwehrstraße im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Straße, die sich in der Gemarkung Neukirchen (Flur 11, Flurstück 1411) befindet, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraße klassifiziert.
Die Straßenflächen stehen bereits im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung durch die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 113 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz erfüllt sind.
Zusätzlich zur Widmung wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen beantragt. Die Grubenwehrstraße soll als Anliegerstraße neu in das Verzeichnis aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist.
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat die Vorlage bereits in seiner Sitzung am 10. Mai 2023 beraten und empfiehlt die Annahme des Vorschlags der Verwaltung. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @