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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Fritz-Baum-Allee (Teilstück)

Nr.: 067/2023-1 14.06.2023

🟢 Beschlossen 14.06.2023 · Rat (12. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 067/2023-1 sieht die Widmung eines Teilstücks der Fritz-Baum-Allee dem öffentlichen Verkehr vor. Konkret betrifft dies den Bereich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 11, Flurstück 1407, welcher die Strecke zwischen Niederberg und Inneboltstraße umfasst. Die Widmung erfolgt auf Grundlage des § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das betreffende Straßenstück ist fertig ausgebaut. Die Flächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung als Eigentümer durch die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Die Voraussetzungen für die Widmung sind erfüllt, da sich die RAG MI GmbH im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 113 zur Zustimmung verpflichtet hat.

Mit der Widmung wird das Teilstück als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen eingestuft. Zudem ist eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen vorgesehen. Die Fritz-Baum-Allee soll in das Verzeichnis der Straßenreinigung aufgenommen werden, wobei für diesen Abschnitt keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat bereits am 10. Mai 2023 eine Empfehlung zur Annahme des Vorschlags der Verwaltung ausgesprochen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht angegeben.

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Beratungsfolge

  • 14.06.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @