Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Widmung der Straße "Niederberg"

Nr.: 066/2023-1 14.06.2023

🟢 Beschlossen 14.06.2023 · Rat (12. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 066/2023-1 sieht die Widmung der Straße „Niederberg“ in Neukirchen-Vluyn zum öffentlichen Verkehr vor. Die Widmung soll gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen klassifiziert. Sie umfasst die Flurstücke 1266, 1267, 1281 und 1409 in der Gemarkung Neukirchen, Flur 11.

Nach Angaben der Verwaltung ist der Ausbau der Straße abgeschlossen. Die Straßenflächen befinden sich derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung durch die Stadt noch aussteht; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 113 hat die RAG MI GmbH der Widmung zugestimmt, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz erfüllt sind.

Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren geändert werden. Die Straße „Niederberg“ wird dort als Anliegerstraße neu aufgenommen, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat bereits am 10. Mai 2023 über die Vorlage beraten und eine entsprechende Empfehlung für den Rat ausgesprochen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 14.06.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @