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BESCHLUSSVORLAGE

Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW hier: Busverbindung zwischen Kempen, Duisburg und Venlo mit dem SB 929

Nr.: 082/2023 31.05.2023

🟢 Beschlossen 31.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nr. 082/2023 befasst sich mit einer Anregung und Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die vom Verkehrsclub Deutschland – Ortsverband Heinsberg-Mönchengladbach-Viersen (VCD) eingereicht wurde. Gegenstand der Eingabe ist die Busverbindung mit der Linie SB 929, welche derzeit von Duisburg über Neukirchen-Vluyn nach Venlo verkehrt und dabei den Kreis Viersen umfährt. Der VCD regt eine Anbindung der Stadt Kempen an diese Linie an, nachdem eine entsprechende Anregung an den Kreis Viersen im Jahr 2021 aufgrund eines angeblich mangelnden Bedarfs abgelehnt worden war.

Die Verwaltung hat die Eingabe rechtlich geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um eine Anregung oder Beschwerde im Sinne des § 24 GO NRW handelt, die in den Aufgabenbereich der Stadt Neukirchen-Vluyn fällt. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt sind Anregungen, die nicht in die eigene Zuständigkeit fallen, an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Da der Kreis Wesel als Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen für die Planung und Organisation des straßengebundenen Personennahverkehrs zuständig ist, liegt die Entscheidungskompetenz für die Überprüfung der Busverbindung beim Kreis Wesel.

Der Rat wird daher angehalten, die Anregung als unzulässig zurückzuweisen. Die Verwaltung wird die Eingabe zwecks weiterer Bearbeitung an den Kreis Wesel weiterleiten.

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