Neufassung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden gem. § 26 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Neukirchen-Vluyn hat mit der Beschlussvorlage Nr. 080/2023 eine Neufassung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden gemäß § 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Ziel der Neufassung ist es, die organisatorischen Abläufe bei Bürgerentscheiden an die aktuelle Rechtslage und die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes NRW anzupassen.
Die bisherige Satzung aus dem Jahr 2005 sieht eine Abstimmung an einem vom Rat festgelegten Tag vor. Die Verwaltung schlägt vor, künftig die Abstimmung ausschließlich per Briefwahl durchzuführen. Damit soll der organisatorische Aufwand für die Verwaltung reduziert werden, da bei Beibehaltung eines festen Abstimmungstages für die Stimmbezirke eine Vielzahl von Abstimmungsvorständen berufen werden müsste. Durch die Umstellung auf die Briefabstimmung sollen die Stimmunterlagen direkt zusammen mit dem Abstimmungsheft oder einem Informationsblatt versandt werden. Dies würde den Prozess vereinfachen, da die Stimmberechtigten keinen separaten Antrag auf Stimmabgabe stellen müssten.
Neben der Änderung des Abstimmungsverfahrens wurde die Satzung redaktionell überarbeitet, unter anderem im Hinblick auf eine gendergerechte Sprache. Die Vorlage wurde dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt, mit der Empfehlung, die Neufassung der Satzung dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 31.05.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @