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NACHTRAG (BESCHLUSSVORLAGE)

Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH A) Entsendung eines Mitgliedes in die Gesellschafterversammlung B) Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat

Nr.: 064/2023 29.03.2023

🟢 Beschlossen 29.03.2023 · Rat (11. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 064/2023 befasst sich mit der Besetzung von Vertretungen in der Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH. Hintergrund der Vorlage ist die Mitteilung der Gesellschaft vom 17. März 2023, wonach die Übertragung von Geschäftsanteilen in Höhe von 2,74 % an die Stadt Neukirchen-Vluyn erfolgreich abgeschlossen wurde. Aufgrund dieser Beteiligung ist die Stadt nun aufgefordert, Vertreter für die anstehenden Sitzungen im Mai zu benennen.

Der Rat wird gebeten, sowohl für die Gesellschafterversammlung als auch für den Aufsichtsrat jeweils ein Mitglied und eine Stellvertretung zu entsenden. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftervertrags und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sieht die Vorlage vor, den Technischen Beigeordneten als Mitglied und den Bürgermeister als Stellvertreter für beide Gremien zu entsenden.

Die Gesellschaft ist im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur tätig und umfasst Aufgaben wie die Errichtung, Betreuung und Verwaltung von Wohnraum sowie die Bereitstellung von Gemeinschaftsanlagen und Gewerbebauten. Mit der Entsendung der Vertreter werden die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an die Vertretung der Stadt als Gesellschafterin erfüllt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese personellen Besetzungen keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Änderungen entstehen.

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Beratungsfolge

  • 29.03.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @