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BESCHLUSSVORLAGE

Satzung über die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Neukirchen-Vluyn

Nr.: 063/2023 31.05.2023

🟢 Beschlossen 31.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (9. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 063/2023 sieht die Verabschiedung der dritten Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in Neukirchen-Vluyn vor. Ziel der Änderung ist es, die Liste der Objekte für die Gebührenbemessung an den aktuellen rechtlichen Sachstand sowie an die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) anzupassen. Die bisherige Grundlage der Gebührenbemessung stammt aus dem Jahr 1998 und entspricht nicht mehr den aktuellen Vorgaben.

Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel in baulicher, betrieblicher und anlagentechnischer Hinsicht. Die Neufassung der Liste orientiert sich an einem System, das Objekte nach ihrem Gefährdungsgrad in Prüffristen von drei oder sechs Jahren einteilt. Durch diese Anpassung soll die gemeinsame Begehung von Objekten zur Brandverhütungsschau und zur wiederkehrenden Prüfung erleichtert werden.

Konkrete Anpassungen betreffen unter anderem Campingplätze, für die die Prüffrist aufgrund des Gefährdungspotenzials durch Druckgasbehälter von sechs auf drei Jahre verkürzt wurde. Zudem werden Gaststätten sowie Verkaufsobjekte unter Berücksichtigung der jeweiligen Brandlast und der Situation bei Flucht- und Rettungswegen neu bewertet. Ein allgemeiner Auffangtatbestand wurde ergänzt, um die Überprüfung von Objekten, die nicht explizit in den Kategorien aufgeführt sind, je nach Gefährdungslage zu ermöglichen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat die Annahme der Änderung.

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