Benutzung der Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose - Änderung der Gebührenfestsetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 059/2023-2 der Stadt Neukirchen-Vluyn befasst sich mit der Änderung der Gebührenfestsetzung für die Nutzung von Unterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung für diese Unterkünfte mit den darin ermittelten Gebührensätzen verabschiedet.
Gegenstand des Beschlussvorschlags ist zudem die Annahme der dritten Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose, welche auf die ursprüngliche Fassung vom 28. September 2017 aufbaut. Die Verwaltung gibt an, dass die geplanten Gebührensätze auf einer kostendeckenden Kalkulation basieren.
Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 22. März 2023 sowie im Rat am 29. März 2023 vorgelegt. Die entsprechenden Anlagen zur Gebührenbedarfsberechnung und zur Änderungssatzung sind Bestandteil der Unterlagen. Eine abschließende Bewertung des Beratungsergebnisses aus dem Ausschuss war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht in den Text aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @