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BESCHLUSSVORLAGE

Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023

Nr.: 048/2023-1 29.03.2023

🟢 Beschlossen 29.03.2023 · Rat (11. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 048/2023-1 befasst sich mit der Festsetzung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung in Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2023. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 verabschiedet. Dies umfasst die ermittelten Gebührensätze für die Einleitung von Grund-, Drainage- und Kühlwasser sowie ähnliche Vorgänge.

Zudem wird die Satzung über die 15. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 22.12.2009 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage enthält als Anlagen die detaillierte Gebührenbedarfsberechnung, die geänderte Satzung sowie eine Gegenüberstellung zwischen der aktuellen Satzung und den geplanten Änderungen.

Die Verwaltung gibt an, dass die Gebührensätze auf einer kostendeckenden Grundlage basieren. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2023 sowie für die Ratssitzung am 29.03.2023 vorgesehen. Ein etwaiges abweichendes Beratungsergebnis des Ausschusses wird in der anschließenden Ratssitzung bekannt gegeben.

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Beratungsfolge

  • 29.03.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @