Förderrichtlinie der Stadt Neukirchen-Vluyn zur Dachbegrünung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgermeister hat dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Förderrichtlinie für Dachbegrünungen vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, im Rahmen der städtischen Nachhaltigkeitsstrategie ökologisch wertvolle Grünflächen auf privaten und gewerblichen Dachflächen zu erweitern. Durch die Förderung sollen die biologische Vielfalt gefördert sowie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt werden, etwa durch die Verbesserung des Mikroklimas und den Rückhalt von Niederschlagswasser.
Die Verwaltung hat die entsprechende Richtlinie erstellt, die als Anlage zur Vorlage beigefügt ist. Für das laufende Haushaltsjahr 2023 sind im Haushaltplan 2.500 Euro für diese Maßnahme veranschlagt. Für die Folgejahre müssen weitere Haushaltsmittel in der jeweiligen Planung berücksichtigt werden.
Zur Bekanntmachung des Förderprogramms plant die Verwaltung eine Bewerbung über die Presse, die städtische Webseite sowie im Rahmen von Veranstaltungen und Beratungsangeboten zum Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Digitales, Nachhaltiges und Wirtschaftsförderung am 27. Februar 2023 im Rahmen einer Mitteilungsvorlage vorberaten, wobei der Ausschuss keinen Empfehlungsbeschluss gefasst hat. Der Rat soll die Förderrichtlinie in der vorliegenden Fassung beschließen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 29.03.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @