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BESCHLUSSVORLAGE

Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2023 Ordnungsbehördliche Verordnung

Nr.: 046/2023-1 29.03.2023

🟢 Beschlossen 29.03.2023 · Rat (11. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 046/2023-1 sieht die Verabschiedung einer ordnungsbehördlichen Verordnung vor, um für das Jahr 2023 verkaufsoffene Sonntage in Neukirchen-Vluyn zu ermöglichen. Die Regelung basiert auf dem Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr im öffentlichen Interesse erlaubt.

Für das laufende Jahr sind drei Termine vorgesehen, an denen die Geschäfte jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein sollen. Am 7. Mai 2023 ist eine Öffnung im Ortsteil Vluyn im Rahmen des „Vluyner Mai“ geplant. Ein weiterer Termin findet am 2. Juli 2023 im Ortsteil Neukirchen im Zusammenhang mit dem „Niederrheinischen Radwandertag“ statt. Der dritte Termin ist der 5. November 2023 für den Martinsmarkt im Ortsteil Vluyn vorgesehen.

Die Verwaltung begründet die Freigabe mit der Förderung des Einzelhandels sowie der Belebung der Ortskerne. Die Veranstaltungen finden in räumlicher Nähe zu den Verkaufsstätten statt und dienen laut Stadtmarketing der Stärkung der lokalen Wirtschaft und der Attraktivität des Standorts. Im Vorfeld des Beschlusses wurden Stellungnahmen von Verbänden wie der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Gewerkschaften sowie der Kirchen eingeholt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.

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Beratungsfolge

  • 29.03.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @