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BESCHLUSSVORLAGE

3. Offenlage des Regionalplans Ruhr hier: Stellungnahme der Stadt Neukirchen-Vluyn

Nr.: 029/2023-1 29.03.2023

🟢 Beschlossen 29.03.2023 · Rat (11. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 029/2023-1 sieht vor, dass der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme zur dritten Offenlage des Regionalplans Ruhr beim Regionalverband Ruhr (RVR) einzureichen. Die Stellungnahme ist fristgerecht bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 31. März 2023 einzureichen.

Der Entwurf des überarbeiteten Regionalplans sieht Änderungen bei den Flächen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze vor. Während im Bereich Boschheide sowie nördlich der Hochkamerstraße zwei Flächen entfallen, bleiben Bereiche westlich der Halde Norddeutschland sowie im Bereich Weimannsfeld als Flächen für den Abbau dargestellt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Abgrabungsvorhaben raumklimatische Veränderungen zur Folge haben können, die im Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen der Stadt stehen könnten.

Ein weiteres Thema ist die geplante Aktivierung eines Gebiets für die industrielle Nutzung nordöstlich der Ortslage Neukirchen, was ebenfalls Auswirkungen auf das Raumklima haben könnte. Hier sieht die Verwaltung die Möglichkeit, durch Festsetzungen in der Bauleitplanung gegenzusteuern. Zudem soll eine Tauschfläche südlich der Inneboltstraße von Bebauung freigehalten werden, um eine kaltluftproduktive Freifläche für die südlichen Wohnquartiere von Vluyn zu erhalten. Die Inhalte der Stellungnahme wurden mit den betroffenen Nachbarkommunen sowie dem Kreis Wesel abgestimmt.

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Beratungsfolge

  • 29.03.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @