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BESCHLUSSVORLAGE

Benutzung der Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose - Änderung der Gebührenfestsetzung

Nr.: 059/2023-1 22.03.2023

🟢 Beschlossen 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Neukirchen-Vluyn beabsichtigt, die Gebührenfestsetzung für die Benutzung von Unterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Verabschiedung der dritten Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung sowie die Umsetzung einer neuen Gebührenbedarfsberechnung vor.

Grundlage der Neukalkulation ist die Erweiterung des Wohnraums durch die Anmietung zusätzlicher Wohnungen, unter anderem im Zuge der Ukraine-Krise. Durch die zusätzliche Nutzung von Wohnungen in den Straßen Kiefernweg, Ulmenweg, Terniepenweg, Humboldtstraße und Heckrathstraße erhöht sich die Kapazität der Unterbringung auf voraussichtlich 460 Personen. Eine ursprünglich geplante Wohnung am Terniepenweg wurde durch eine vergleichbare Wohnung am Kiefernweg ersetzt, was keine Änderungen an der Kalkulation zur Folge hat.

Aufgrund der gestiegenen Kosten und der erhöhten Nutzfläche steigen die zu deckenden Kosten für das Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich auf rund 1.249.453 Euro. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 14,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In der Folge erhöht sich der monatliche Gebührensatz pro Person von bisher 217,80 Euro auf 226,48 Euro, wobei dieser Betrag die Heizkosten von 25,27 Euro bereits enthält.

Für Personen und Bedarfsgemeinschaften, die durch Erwerbseinkommen nicht als leistungsberechtigt im Sinne des Sozialgesetzbuches gelten, wird eine Gebührenermäßung angewandt. Diese orientiert sich an den Angemessenheitsgrenzen des Kreises Wesel, die seit Januar 2023 auf Basis von Verbrauchswerten in Kilowattstunden berechnet werden.

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