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BESCHLUSSVORLAGE

Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für das Einstellungsjahr 2024

Nr.: 026/2023-1 29.03.2023

🟢 Beschlossen 29.03.2023 · Rat (11. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

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Die Stadt Neukirchen-Vluyn plant für das Einstellungsjahr 2024 die Bereitstellung verschiedener Ausbildungsplätze, um den künftigen Personalbedarf durch qualifizierte Nachwuchskräfte zu decken. Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage soll ein Studienplatz für den dualen Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst im Bereich der Allgemeinen Verwaltung angeboten werden. Zudem ist die Bereitstellung von zwei Ausbildungsplätzen für Verwaltungsfachangestellte vorgesehen.

Im Bereich der Kinderbetreuung sieht die Planung die Durchführung einer praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher oder alternativ ein einjähriges Anerkennungspraktikum vor. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit dem Ziel, die Ausbildungskapazitäten in den städtischen Kindertagesstätten nach dem Abschluss bestehender Ausbildungsverhältnisse im Jahr 2024 wieder zu nutzen.

Die Vorlage führt weiter aus, dass in anderen Bereichen, wie der Informationstechnologie, der Stadtbücherei oder dem Baubetriebshof, derzeit keine weiteren Ausbildungsplätze für das Jahr 2024 möglich sind, da dort die Kapazitäten erst ab 2025 wieder zur Verfügung stehen. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Stellen sind in der Vorlage nach Ausbildungsjahr und Berufsgruppe detailliert aufgeführt, wobei die Aufwendungen je nach Laufbahn und Ausbildungsjahr variieren. Der Entwurf wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.

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Beratungsfolge

  • 29.03.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @