Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW für die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Videokonferenzsystemen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn wird über eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Videokonferenzsystemen beraten. Die Maßnahme umfasst die Ausstattung des großen sowie des kleinen Sitzungssaals im Rathaus. Hierfür wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 45.000 Euro gemäß § 83 der Gemeindeordnung NRW beantragt.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, hybride Sitzungen für die Politik und die Verwaltung dauerhaft durchführen zu können. Die Finanzierung soll über eine Umwidmung von Kompensationsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. Diese Mittel wurden ursprünglich für eine Photovoltaikanlage an der Sporthalle Jahnstraße vorgesehen, können jedoch aufgrund geänderter Voraussetzungen für klimafreundliche Beschaffung und Green-IT eingesetzt werden. Die Deckung der Kosten erfolgt über das Produkt 0104 und wird durch Mittel aus dem Haushalt für den Bau einer Sporthalle ermöglicht, da dort ein veranschlagter Betrag für die Photovoltaikanlage nicht vollständig benötigt wird.
Die Einführung der Technik soll zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen, indem die Anzahl der notwendigen Anfahrten zu Besprechungen in der Verwaltung verringert wird. Nach einer positiven Beschlussfassung durch den Rat soll die entsprechende Umwidmung der Mittel beantragt werden, um das Projekt fristgerecht umzusetzen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @