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MITTEILUNGSVORLAGE

Kenntnisgabe der durch die Kämmerin genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022

Nr.: 060/2023 29.03.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 060/2023 wird dem Rat die Kenntnisgabe der durch die Kämmerin genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Die Vorlage erfolgt gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW.

Die Verwaltung führt aus, dass sämtliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Jahr 2022 unabweisbar waren, was eine sachliche Notwendigkeit sowie eine zeitliche Unaufschiebbarkeit voraussetzt. Die Deckung dieser Beträge erfolgte durch Einsparungen bei Aufwands- und Auszahlungsposten oder durch Mehrerträge und Mehreinzahlungen.

Die Gesamtsumme der über- und außerplanmäßigen Posten beläuft sich auf 1.110.267,18 Euro. Davon entfallen 585.497,26 Euro auf konsumtiven Mehraufwand. Ein weiterer Betrag von 524.769,92 Euro umfasst Mehrauszahlungen für Investitionsmaßnahmen sowie Grundstücksanschlusskosten. Zusätzlich werden dem Rat über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 179.000 Euro zur Kenntnis gegeben, die durch eine geringere Inanspruchnahme anderer Verpflichtungsermächtigungen gedeckt wurden. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Positionen und deren Deckung sind den beigefügten Anlagen der Vorlage zu entnehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 148 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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