Benutzung der Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose - Änderung der Gebührenfestsetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn plant eine Anpassung der Gebühren für die Nutzung von Unterkünften für Flüchtlinge und Obdachlose. Hintergrund der Beschlussvorlage ist die Anmietung zusätzlicher Wohnungen, unter anderem im Kiefern-, Ulmen- und Terniepenweg sowie in der Humboldt- und Heckrathstraße, was primär auf die Situation im Zuge der Ukraine-Krise zurückzuführen ist. Durch die Erweiterung der Nutzflächen erhöht sich die Kapazität der Unterbringung auf voraussichtlich 460 Personen.
Aufgrund der veränderten Kostenstruktur und der Planansätze für das Haushaltsjahr 2023 sieht die Verwaltung eine Neukalkulation der Gebührensätze vor. Die zu deckenden Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 1.249.453 Euro, was einem Anstieg von etwa 14,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. In der Folge steigt der monatliche Gebührensatz pro Person von bisher 217,80 Euro auf 226,48 Euro inklusive Heizkosten. Der Anteil für Heizkosten erhöht sich dabei von 22,03 Euro auf 25,27 Euro.
Die Vorlage sieht zudem die 3. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung vor. Für Personen und Bedarfsgemeinschaften, die durch Erwerbseinkommen nicht nach den Regelungen des SGB II, SGB XII oder des Asylbewerberleistungsgesetzes leistungsberechtigt sind, gelten die Angemessenheitsgrenzen des Kreises Wesel als Höchstgrenze für die Kostenübernahme. Die vorliegende Berechnung berücksichtigt dabei die neuen Verbrauchswerte für Heizkosten, die der Kreis Wesel seit Januar 2023 vorgibt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Gebührenbedarfsberechnung sowie die geänderte Satzung zu verabschieden.
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- 22.03.2023kein Ergebnis hinterlegt