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BESCHLUSSVORLAGE

Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2023 Ordnungsbehördliche Verordnung

Nr.: 046/2023 22.03.2023

🟢 Beschlossen 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (8. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 046/2023 sieht die Festsetzung einer ordnungsbehördlichen Verordnung vor, um für das Jahr 2023 verkaufsoffene Sonntage in Neukirchen-Vluyn zu ermöglichen. Basierend auf dem Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen sollen Verkaufsstellen an drei spezifischen Sonntagen jeweils von 13:0<0xC2>0 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet werden können.

Die geplanten Termine sind der 7. Mai 2023 im Ortsteil Vluyn im Rahmen des Vluyner Mais, der 2. Juli 2023 im Ortsteil Neukirchen im Zusammenhang mit dem Niederrheinischen Radwandertag sowie der 5. November 2023 im Ortsteil Vluyn anlässlich des Martinsmarktes. Die Verwaltung begründet die Freigabe mit dem öffentlichen Interesse an der Belebung der Ortskerne sowie der Stärkung des stationären Einzelhandels. Die Veranstaltungen finden in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den Verkaufsstellen statt und werden durch das Stadtmarketing organisiert.

Im Rahmen des Verfahrens wurden die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie die Kirchen, die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer angehört. Die entsprechenden Stellungnahmen liegen der Vorlage bei. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Annahme der beigefügten Verordnung empfiehlt. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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