Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 - Aufstellung einer Vorschlagsliste
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 043/2023 sieht die Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 vor. Gemäß den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes NRW ist die Stadt Neukirchen-Vluyn dazu verpflichtet, in jedem fünften Jahr eine solche Liste zu erstellen.
Nach Vorgabe des Landgerichts Kleve ist die Anzahl der Hauptschöffen für die Stadt auf sechs Personen festgesetzt worden. Entsprechend müssen mindestens zwölf Personen auf der Vorschlagsliste aufgenommen werden. Für die Aufnahme einzelner Personen in die Liste ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder zustimmen muss.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurden die Ratsfraktionen, die evangelische und katholische Kirchengemeinde sowie karitative Vereine und Verbände um die Nennung geeigneter Personen gebeten. Zudem gingen nach entsprechenden Presseveröffentlichungen weitere Bewerbungen ein. Eine Überprüfung der vorgeschlagenen Personen durch die Verwaltung ergab keine Anhaltspunkte für eine mangelnde Eignung für das Schöffenamt. Der Rat soll die der Vorlage beigefügte Liste beschließen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz sind nicht gegeben.
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