9. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 08.09.1999
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nr. 019/2023 wird dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn die 9. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Entscheidung vorgelegt. Die Neufassung umfasst verschiedene Anpassungen der bisherigen Regelungen vom 08.09.1999.
Ein wesentlicher Punkt der Änderung betrifft die Einberufung der Ratssitzungen. Die bisherige Vorgabe, den Rat mindestens alle zwei Monate einzuberufen, soll durch die Formulierung ersetzt werden, dass der Bürgermeister den Rat einberuft, so oft es die Sachlage erfordert. Zudem soll die Regelung zur Form der Einladung präzisiert werden, um die Beigabe von Erläuterungen zu den Verhandlungsgegenständen explizit zu ermöglichen.
Auf Anregung der CDU-Fraktion ist zudem eine Verlängerung der Ladungsfrist vorgesehen. Die Frist, mit der die Einladungen den Ratsmitgliedern zugehen müssen, soll von zehn auf 15 volle Tage vor dem Sitzungstag angehoben werden. In diesem Zuge werden auch die Fristen für den Eingang von Vorschlägen und Anträgen angepasst sowie klargestellt, dass Begründungen und Erläuterungen zu Anträgen nicht Bestandteil der Beschlussfassung sind, sofern im Beschluss nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.
Die Vorlage enthält darüber hinaus Anpassungen zur Befangenheit des Bürgermeisters sowie eine Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen zur Bildung von Fraktionen unter Berücksichtigung des Datenschutzrechts. Die Geschäftsordnung wurde zudem redaktionell überarbeitet. Es entstehen durch die Änderungen keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Folgen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @