Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

13. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 08.09.1999

Nr.: 018/2023 29.03.2023

🟢 Beschlossen 29.03.2023 · Rat (11. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 018/2023 sieht die 13. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Ziel der Anpassungen ist es, die kommunale Satzung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anzupassen, die unter anderem durch das Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien vom 13. April 2022 bedingt sind.

Im Bereich der Anregungen und Beschwerden wird die Regelung dahingehend geändert, dass das Recht zur Kontaktaufnahme mit dem Rat nun Einwohnerinnen und Einwohnern vorbehalten ist, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind. Zudem wird das Schriftformerfordernis auf die Textform gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch angepasst.

Hinsichtlich der Aufwandsentschädigung und des Verdienstausfallersatzes für Mandatsträger wird der Wortlaut an die neue Fassung der Gemeindeordnung angeglichen. Dies betrifft insbesondere die Regelungen für Personen mit geringer Erwerbstätigkeit, die einen Haushalt mit Pflege- oder Betreuungsbedarf führen.

Die Bekanntmachungsformen werden präzisiert, indem das Amtsblatt der Stadt Neukirchen-Vluyn namentlich genannt und die Internetadresse für den kostenlosen Download angegeben wird. Darüber hinaus wird die jährliche Berichterstattung der Gleichstellungsbeauftragten im Haupt- und Finanzausschuss gestrichen. Die Verwaltung führt zudem eine redaktionelle Überarbeitung der Satzung im Sinne einer gendergerechten Sprache durch. Eine Änderung der Hauptsatzung bezüglich digitaler oder hybrider Sitzungen sowie der Veröffentlichung von Video- und Tonaufnahmen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 207 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 29.03.2023
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @