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MITTEILUNGSVORLAGE

Auskunftspflichten der Mandatsträger/-innen nach der Ehrenordnung des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn

Nr.: 003/2023 22.03.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Bürgermeister hat dem Haupt- und Finanzausschuss eine Mitteilung zur Erfüllung der Auskunftspflichten der Mandatsträger nach der Ehrenordnung des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn vorgelegt. Grundlage für die bestehende Ehrenordnung ist das am 1. März 2005 in Kraft getretene Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches der Stadt Neukirchen-Vluyn am 15. Juni 2005 zur Umsetzung diente.

Im Rahmen der Vorbereitung und im Anschluss an die konstituierende Sitzung des Rates vom 4. November 2020 wurden alle Mandatsträger über die Notwendigkeit der Informationsangaben gemäß der Ehrenordnung und dem Korruptionsbekämpfungsgesetz informiert. Die Verwaltung berichtet, dass sämtliche Mandatsträger ihrer Auskunftspflicht nachgekommen sind. Zudem wurde zugesichert, dass etwaige zukünftige Änderungen der Angaben rechtzeitig mitgeteilt werden.

Zur Förderung der Transparenz findet eine Veröffentlichung der Informationen statt, die auf der städtischen Homepage einsehbar ist und regelmäßig aktualisiert wird. Die entsprechenden Angaben der Mandatsträger sind zudem im Ratshandbuch der Stadt Neukirchen-Vluyn enthalten. Mit dieser Mitteilung erfüllt der Bürgermeister seine Informationspflicht gegenüber dem Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 2 Absatz 3 der Ehrenordnung.

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