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NACHTRAG (BESCHLUSSVORLAGE)

Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2022

Nr.: 174/2021-2 14.12.2022

🟢 Beschlossen 14.12.2022 · Rat (10. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 174/2021-2 sieht die Festsetzung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2022 sowie die Verabschiedung der 14. Änderung der Entwässerungssatzung vor. Grundlage für die Neukalkulation ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW), die im Dezember 2022 verabschiedet wurde. Diese Änderung betrifft die kalkulatorische Verzinsung von langlebigen Anlagegütern.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben wurde der kalkulatorische Zinssatz von 5,24 % auf 1,95 % gesenkt. Die Verwaltung empfiehlt, den Satzungsbeschluss noch im Dezember 2022 vorzunehmen, damit die neuen Gebührensätze bereits bei der Abrechnung im Jahr 2023 berücksichtigt werden können. Dies soll die Rechtswidrigkeit des bisherigen Gebührensatzes nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung vermeiden und den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Die neue Kalkulation für das Jahr 2022 weist im Gebührenhaushalt der Abwasserbeseitigung zu deckende Kosten in Höhe von 5.937.351 EUR aus. Damit liegen die Kosten um etwa 407.940 EUR unter der vorherigen Berechnung. In der Folge sinkt die Schmutzwassergebühr von 3,43 EUR auf 3,23 EUR pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr reduziert sich von 0,84 EUR auf 0,77 EUR pro Quadratmeter. Die Gebührensätze sind weiterhin auf Kostendeckung ausgelegt.

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Beratungsfolge

  • 14.12.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @