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BESCHLUSSVORLAGE

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028 hier: Vorschläge für die vom Kreistag zu wählenden Vertrauenspersonen zur Besetzung der Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten

Nr.: 216/2022 14.12.2022

🟢 Beschlossen 14.12.2022 · Rat (10. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nr. 216/2022 befasst sich mit der Wahl der Vertrauenspersonen, die als Beisitzer in den Wahlausschüssen der Amtsgerichte für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 fungieren sollen. Gemäß den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes findet alle fünf Jahre eine Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Der zuständige Ausschuss setzt sich neben dem Vorsitz durch das Amtsgericht und dem Hauptverwaltungsbeamten des Kreises Wesel aus sieben Vertrauenspersonen zusammen, die vom Kreistag zu wählen sind.

Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks Moers, zu dem auch die Stadt Neukirchen-Vluyn gehört. Der Landrat hat die Einreichung von Wahlvorschlägen für diesen Bezirk angefordert. Die Vorlage sieht vor, insgesamt fünf Personen als Vorschläge für die Wahl durch den Kreistag zu benennen. Diese Anzahl wurde gewählt, um den drei größten Fraktionen des Rates die Einreichung von Vorschlägen zu ermöglichen und einen Losentscheid bei einer geringeren Anzahl von Benennungen zu vermeiden.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung von zwei Personen der CDU-Fraktion, zwei Personen der SPD-Fraktion sowie einer Person der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Mit der Umsetzung der Vorlage entstehen keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen.

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Beratungsfolge

  • 14.12.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @