Prüfung des Jahresabschlusses 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. November 2022 die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Neukirchen-Vluyn für das Haushaltsjahr 2021 abgeschlossen. Nach der Untersuchung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie des dazugehörigen Lageberichts stellte der Ausschuss fest, dass diese den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und den ortsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Laut der Stellungnahme des Ausschusses vermitteln die Unterlagen ein zutreffendes Bild der wirtschaftlichen Lage der Stadt.
Da keine Einwendungen gegen die Prüfung erhoben wurden, hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Gebilligung des Jahresabschlusses und des Lageberichts empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat zudem, die vorliegenden Beschlussvorschläge anzunehmen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen feststellt. Gleichzeitig soll dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung erteilt werden. Der im Haushaltsjahr 2021 erwirtschaftete Jahresüberschuss in Höhe von 1.507.988,35 Euro soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @