Prüfung des Verzichts auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf der Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses aus seiner Sitzung vom 28. November 2022.
Nach Prüfung der Sachlage hat der Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt, dass die Verzichtserklärung zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Ausschuss hat zudem keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben und die Verzichtserklärung gebilligt. Die rechtliche Grundlage für den Beschluss bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret die Paragrafen 116 b sowie 116 Absatz 3 GO NRW in Verbindung mit der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn gemäß den genannten gesetzlichen Bestimmungen auf die Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 verzichtet. Dem Vorgang liegen ein Prüfbericht, eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses sowie die entsprechende Verzichtserklärung zugrunde. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @