Gestaltungssatzung für den Bereich der Siedlung um die Emil-Schweitzer-Straße in Neukirchen-Vluyn - Beschluss zur Aufstellung einer Satzung zur Aufhebung der Gestaltungssatzung für den Bereich der Siedlung um die Emil-Schweitzer-Straße in Neukirchen-Vluyn vom 18.02.1988
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der Gestaltungssatzung für das Gebiet der Siedlung um die Emil-Schweitzer-Straße vorgelegt. Die bestehende Satzung vom 18. Februar 1988 enthält Regelungen zu Materialien, Farben, Anbauten sowie Dachformen und Garagen.
Nach Einschätzung der zuständigen Fachabteilung enthält die Satzung Festsetzungen zu Bauhöhen, Dachneigungen und der Körperform baulicher Anlagen, für die nach der Landesbauordnung NRW keine Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Zudem fehlen der Satzung die erforderlichen Begründungen für die inhaltlichen Festsetzungen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits zahlreiche Abweichungen vom geltenden Satzungsrecht, etwa bei der Verwendung von Materialien oder der Errichtung von Stellplätzen, im Bestand festzustellen sind.
Ein Rechtsbehelf gegen die Satzung würde nach Ansicht der Verwaltung voraussichtlich keinen Bestand haben. Die Aufhebung der Satzung soll die gestalterische Freiheit der Eigentümer, etwa bei der Wahl von Fassadenmaterialien oder Dachpfannen, erhöhen. Die bauplanungsrechtliche Prüfung der Einfügung neuer Vorhaben in die Umgebung kann künftig über die Regelungen des § 34 Baugesetzbuch erfolgen. Eine erhebliche Veränderung des Siedlungscharakters oder eine nachteilige Auswirkung auf das Klima durch eine geringfügige zusätzliche Versiegelung werden nicht erwartet. Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Empfehlung der Verwaltung bereits unterstützt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @