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MITTEILUNGSVORLAGE

Vergleich der Gebührenbelastung 2022/2023

Nr.: 191/2022-1 14.12.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 191/2022-1 des Bürgermeisters stellt einen Vergleich der Gebührenbelastung für die Jahre 2022 und 2023 dar. Die Berechnung basiert auf dem Modell des Bundes der Steuerzahler und bezieht sich auf eine repräsentative Musterfamilie.

In die Betrachtung fließen die wiederkehrenden Gebühren für die Abwasserbeseitigung, die Abfallentsorgung sowie die Straßenreinigung ein. Beim Vergleich der Gebührenbelastung eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushaltes zwischen dem Jahr 2022 und dem Jahr 2023 ergibt sich eine Steigerung der Benutzungsgebühren um insgesamt 1,53 %. Die Vorlage diente der Information in den entsprechenden Gremien, darunter dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 93 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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