Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Bestattungswesen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023

Nr.: 190/2022-1 14.12.2022

🟢 Beschlossen 14.12.2022 · Rat (10. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Neukirchen-Vluyn legt eine Beschlussvorlage zur Festsetzung der Gebühren für das Bestattungswesen im Jahr 2023 vor. Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie die 33. Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

Die Kalkulation basiert auf einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 6 KAG NRW). Sollte die gesetzliche Neuregelung nicht noch im Jahr 2022 verabschiedet werden, wird die Beschlussfassung verschoben, sodass die Gebührensätze von 2022 weiterhin Bestand haben.

Die Gesamtkosten für das Bestattungswesen belaufen sich laut Planung auf 766.471 Euro, was einem leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr entspricht. Durch eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 20.000 Euro steigen die durch Gebühren zu deckenden Kosten jedoch auf 626.030 Euro an. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 0,54 Prozent gegenüber der Vorjahresplanung.

In der Gebührenstruktur zeigen sich verschiedene Entwicklungen: Während die Kosten für die Nutzung der Feierhalle, der Leichenhalle und des Kühlraums aufgrund höherer Abschreibungen steigen, sinkt die geplante Anzahl der Grabstellen für die Grabpflege. Die Gebühren für die Grabbereitung und Grabpflege steigen ebenfalls an, was unter anderem auf eine angepasste Stundenvergütung für Personaleinsätze zurückzuführen ist. Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 1,86 Prozent gesenkt. Die Gebühren für die Nutzung von Orgeln oder die Genehmigung von Grabmalen weisen prozentual höhere Steigerungen auf.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 203 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 14.12.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @