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BESCHLUSSVORLAGE

Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023

Nr.: 188/2022-1 14.12.2022

🟢 Beschlossen 14.12.2022 · Rat (10. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 188/2022-1 sieht die Festsetzung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2023 sowie die Verabschiedung der 13. Änderung der Entwässerungssatzung vor. Die Kalkulation der Gebühren basiert auf einem Gebührenbedarf von insgesamt 6.371.466 Euro, was einer Steigerung von rund 26.175 Euro gegenüber der Vorjahresplanung entspricht.

Die Kostenentwicklung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Während der Beitrag an die LINEG nach Verrechnung von Erstattungen um 227.850 Euro auf 2.772.010 Euro steigt, erhöht sich der Abschreibungsaufwand. Grund hierfür sind die Übernahme neuer Kanäle in das Kanalvermögen der Stadt sowie ein Anstieg des geplanten Preisindex für Ortskanäle um 20,8 Prozent aufgrund der Inflation. Der kalkulatorische Zinssatz wird unter Berücksichtigung einer geplanten Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) auf 1,86 Prozent gesenkt.

Im Bereich der Schmutzwassergebühr führt ein Rückgang der Frischwassermengen zu einem Anstieg von 3,43 Euro auf 3,49 Euro pro Kubikmeter, wobei eine Kostenüberdeckung aus Vorjahren gebührensenkend wirkt. Die Niederschlagswassergebühr steigt von 0,84 Euro auf 0,85 Euro pro Quadratmeter an, bedingt durch leicht erhöhte veranlagte Flächen in Neubaugebieten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beschlussfassung im Falle einer Verzögerung der gesetzlichen Neuregelung durch den Landtag verschoben wird, sodass die Gebührensätze von 2022 weiterhin Bestand hätten.

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Beratungsfolge

  • 14.12.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @