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BESCHLUSSVORLAGE

Straßenreinigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2023

Nr.: 186/2022-1 14.12.2022

🟢 Beschlossen 14.12.2022 · Rat (10. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 186/2022-1 sieht die Festsetzung der Gebührensätze für die Straßenreinigung in Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2023 sowie die Verabschiedung der 28. Änderung der entsprechenden Satzung vor. Die Kalkulation basiert auf einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Sollte die gesetzliche Neuregelung nicht noch im Jahr 2022 verabschiedet werden, wird die Beschlussfassung verschoben, sodass die Gebührensätze des Vorjahres weiterhin Bestand haben.

Die zu deckenden Kosten belaufen sich für das Jahr 2023 voraussichtlich auf 360.274 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 63.922 Euro gegenüber der Vorjahresplanung. Als Gründe für diesen Anstieg werden ein höherer Stellenanteil bei den Personalkosten sowie die Inanspruchnahme einer Preisgleitklausel durch die ENNI Stadt & Service AöR genannt, die unter anderem auf gestiegene Treibstoffpreise zurückzuführen ist. Zudem müssen Kostenunterdeckungen aus dem Jahr 2021 sowie die Zunahme der zu veranlagenden Straßenmeter berücksichtigt werden. Der kalkulatorische Zinssatz sinkt hingegen auf 1,86 Prozent.

In der Folge steigen die Gebühren pro Frontmeter im Durchschnitt um etwa 21,23 Prozent. Die Sätze für Anliegerstraßen belaufen sich bei wöchentlicher Reinigung auf 2,47 Euro und bei zweimal wöchentlicher Reinigung auf 4,94 Euro. Für innerörtliche Straßen werden 2,33 Euro und für überörtliche Straßen 2,21 Euro festgesetzt. Die Gebührenfestsetzung ist so gestaltet, dass die Kosten gedeckt werden, wobei der Öffentlichkeitsanteil bei 11,5 Prozent liegt.

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Beratungsfolge

  • 14.12.2022
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @